Einsprachebefugnis von Behörden gegen strafrechtliche Einstellungsverfügungen
Nr. 51/2008/32A
Art. 40 Abs. 1 und Art. 228 Abs. 1 StPO
Art. 40 Abs. 1 und Art. 228 Abs. 1 StPO
Einsprachebefugnis von Behörden gegen strafrechtliche Einstellungsverfügungen